Die Entscheidung für eine Insulinpumpe

Die Insulinpumpe wird nicht implantiert, sondern außerhalb des Körpers am Gürtel getragen. Sie können die Pumpe einfach selbst anlegen und bedienen.
Weitere Informationen zur Funktion der Pumpe

Zu Beginn der Insulinpumpentherapie empfinden Sie das dauerhafte Tragen der Pumpe möglicherweise als Nachteil. Dieses Fremdkörpergefühl verschwindet in der Regel, sobald die Pumpe Teil Ihres Alltags geworden ist.
Weitere Informationen zum Leben mit der Insulinpumpe

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Die Insulinpumpe funktioniert und reagiert nicht komplett automatisch.

Dank der Insulinpumpentherapie kann sich Ihre Lebensqualität erhöhen. Allerdings funktioniert die Insulinpumpe nicht automatisch: Sie müssen unter anderem weiterhin Ihren Blutzucker messen sowie Korrekturinsulin und Mahlzeiteninsulin abgeben.

Erstattung durch die Krankenkasse

Die Insulinpumpe ist eine anerkannte Diabetestherapie. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen vollständig durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Indikationen für eine Insulinpumpentherapie können sein:

  • Unbefriedigende glykämische Einstellung unter der ICT1,2
  • Häufige und schwere Hypoglykämien 3
  • Geringer Insulinbedarf
  • Stark schwankende Stoffwechsellage
  • Diabetische Folgeerkrankungen, insbesondere Vorliegen einer schmerzhaften Neuropathie
  • Dawn-Phänomen 4,5
  • Diabetikerinnen vor und während der Schwangerschaft und Patientinnen mit Gestationsdiabetes 6
  • Unplanbarer Tagesablauf
  • Beruflich bedingte hohe Flexibilität im Alltagsablauf
  • Pädiatrische Patienten (Kinder)

Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Diabetologen, inwiefern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ihr Diabetologe wird bei Ihrer Krankenkasse schriftlich eine Insulinpumpen-Probetragezeit (Dauer ca. drei Monate) beantragen, während der Sie unverbindlich ausprobieren können, ob die Insulinpumpentherapie die Einstellung Ihres Diabetes verbessert. Danach bestätigt Ihr Diabetologe der Krankenkasse gegenüber die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme. Bestehen keine weiteren Fragen, so steht einer dauerhaften Versorgung nichts mehr im Wege.

Kontinuierliches Glukosemonitoring

Soll optional das kontinuierliche Glukosemonitoring durchgeführt werden, so kann es zu einer Einzelfallentscheidung Ihrer Krankenkasse kommen. Dies setzt eine detaillierte ärztliche Begründung voraus – ein Rezeptformular ist nicht ausreichend. Besprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt die Vorgehensweise und ob bei Ihnen eine entsprechende Indikation vorliegt.

Quellenangaben

  1. Wredling R, et al. Practical Diabetes. 1997; 14: 5-8.
  2. Deiss, et al. Diabetes Care;. 2006; 29: 2730-32.
  3. Bode BW, et al. Diabetes Care. 1996; 19 (4): 324-327.
  4. Koivisto VA, et al. Diabetes. 1986; 35 (1): 78-82.
  5. Carroll MF, et al. Endocr Pract. 2005; 11: 55-6416
  6. Gabbe EG, et al. Am J Obstet Gynecol. 2000; 182 (6): 1283-91

Die Informationen auf dieser Webseite ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit Ihrem Arzt. Wenden Sie sich also für Informationen zu Diagnose und Behandlung immer auch an Ihren Arzt.

Letzte Aktualisierung: 3 Feb 2012

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