Die Insulinpumpentherapie ist eine anerkannte Diabetestherapie. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen durch die gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Beim kontinuierlichen Glukosemonitoring sind Einzelfallentscheidungen möglich.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Diabetologen, inwiefern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ihr Diabetologe wird bei Ihrer Krankenkasse schriftlich eine Insulinpumpen-Probetragezeit (Dauer ca. 3 Monate) beantragen, während der Sie unverbindlich ausprobieren können, ob die Insulinpumpentherapie die Einstellung Ihres Diabetes verbessert. Danach bestätigt Ihr Diabetologe gegebenenfalls der Krankenkasse gegenüber die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme. Bestehen keine weiteren Fragen, so steht einer dauerhaften Versorgung durch eine Insulinpumpe nichts mehr im Wege.
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Soll optional das kontinuierliche Glukosemonitoring durchgeführt werden, so kann es zu einer Einzelfallentscheidung Ihrer Krankenkasse kommen. Dies setzt eine detaillierte ärztliche Begründung voraus – ein Rezeptformular ist nicht ausreichend. Besprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt die Vorgehensweise und ob bei Ihnen eine entsprechende Indikation vorliegt.
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Die Informationen auf dieser Webseite ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit Ihrem Arzt. Wenden Sie sich also für Informationen zu Diagnose und Behandlung immer auch an Ihren Arzt.