Herzschrittmacher helfen jährlich Millionen Menschen, wieder aktiv am Leben teilzunehmen. Nach kurzer Pause sind viele Aktivitäten des Alltags wieder beschwerdefrei möglich.
Die meisten Patienten nehmen den Herzschrittmacher nach einiger Zeit gar nicht mehr wahr. Beruf und Freizeitaktivitäten können in der Regel schon bald wieder aufgenommen werden. Allerdings sollten Sie sich vorab von Ihrem Arzt beraten lassen. Nur er kennt Ihr individuelles Krankheitsbild und Ihre körperliche Verfassung.
Hier sind ein paar Grundregeln, die Sie nach der Genesung befolgen sollten.
Wenn es Ihr Arzt erlaubt, können Sie langsam wieder Ihre normale Lebensweise aufnehmen. Dazu gehört neben Ihrem Beruf auch der Sport. Allerdings sollten Sie Sportarten meiden, bei denen Sie leicht stürzen oder Stöße in die Brust bekommen könnten. Das Gerät oder die Elektroden könnten beschädigt werden. Fragen Sie Ihren Arzt, falls Sie sich unsicher sind, welche Sportarten für Sie geeignet sind.
Das Medtronic CareLink Network vernetzt Patienten und Ärzte. Mit CareLink lassen sich Herzschrittmacher per „Fernabfrage“ überprüfen.
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Uneingeschränkt Reisen können die meisten Menschen auch mit Herzschrittmacher. Vorausgesetzt Ihre Gesundheit erlaubt es Ihnen.
Weltweit finden Sie Kliniken, die Herzschrittmacher von Medtronic nachsorgen können. Bitte besprechen Sie Ihre medizinische Versorgung trotzdem auch mit Ihrem Arzt zu Hause. Fragen Sie ihn zum Beispiel, wie Sie sich verhalten sollen, wenn Beschwerden oder andere Symptome auftreten.
Weitere Informationen (auf englisch): Nachsorgezentren im Ausland
Bevor Sie am Flughagen durch die Schleuse gehen, sollten Sie dem Sicherheitspersonal Ihren Herzschrittmacher-Ausweis zeigen. So verhindern Sie, dass die Sicherheitsanlage unnötigen Alarm auslöst. Bitten Sie außerdem das Personal, auf das Abtasten mit dem Magnetstab zu verzichten oder den Brustbereich um den Herzschrittmacher auszusparen. Sie werden dann von Hand abgetastet.
Wenn Sie medizinisch behandelt werden müssen oder eine Operation ansteht, informieren Sie Ihren Arzt oder Zahnarzt über Ihren Herzschrittmacher. Denn bei einigen medizinischen Anwendungen gelten Vorsichtsmaßnahmen.
Personen mit Herzschrittmacher sollten folgende medizinische Verfahren meiden:
Einige medizinische Verfahren können nur durchgeführt werden, wenn Ihr Arzt bestimmte Vorsichtsmaßnahmen beachtet. Dies ist wichtig, damit der Herzschrittmacher während des Verfahrens und danach fehlerfrei funktioniert. Beispiele für solche Verfahren sind:
Viele medizinische Verfahren haben keinen Einfluss auf Ihren Herzschrittmacher. Sie können zum Beispiel unbesorgt zum Zahnarzt gehen und Ihre Zähne mit Bohrern oder Ultraschallköpfen reinigen lassen. Auch Röntgenaufnahmen von Zähnen, Kiefer oder vom Brustkorb sind unbedenklich, ebenso eine Mammographie. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, um mögliche Risiken und Nutzen eines medizinischen Verfahrens abzuwägen.
Bestimmte Geräte, die Elektrizität oder Magnete verwenden, erzeugen elektromagnetische Felder. Je näher Sie so einem Gerät kommen, desto stärker sind Sie diesen Feldern ausgesetzt. Normalerweise sind die Felder in Ihrem Alltag aber so gering, dass sie Ihren Schrittmacher nicht stören. Eine Ausnahme bilden leistungsstarke Geräte, wie z.B. Bohrmaschinen, Kettensägen oder Schweißgeräte. Halten Sie zu solchen Geräten ca. 30 Zentimeter Abstand ein.
Beim Mobiltelefon, W-Lan-Router, Funksender, Fön oder Rasierapparat genügt ein Sicherheitsabstand von etwa 15 Zentimetern zwischen Herzschrittmacher und Gerät.
Weitere Informationen zur elektromagnetischen Verträglichkeit finden Sie in unserer Patientenbroschüre. Lassen Sie sich außerdem von Ihrem Arzt beraten.
Einigen Patienten hilft es, die eigenen Erfahrungen mit anderen in einer Selbsthilfegruppe auszutauschen. Informationen über solche Selbsthilfegruppen für Patienten und ihre Angehörigen finden Sie in Ihrem Krankenhaus, bei Gesundheitsorganisationen oder im Internet.
Die Informationen auf dieser Webseite ersetzen nicht das persönliche Gespräch mit Ihrem Arzt. Wenden Sie sich also für Informationen zu Diagnose und Behandlung immer auch an Ihren Arzt.